Bericht und kritischen Anmerkungen zu einer Veranstaltung der E-Control
Der Online-Talk „Entwicklung eines Wasserstoffmarktes – was sind die nächsten Schritte?“ am 11. April 2025, fokussierte sich auf die zentralen Hürden und zugehörige Lösungen bei der Etablierung eines Wasserstoffmarktes. Durch die äußerst kurzweilige Diskussion wurden Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Energierechtsexpertin, und Prof. DI Dr. Alfons Haber, Vorstand der E-Control, durch die Fragen der Moderatorin, Dr. Carola Millgramm, „geleitet“.
Wasserstoff (H2) wird eine entscheidende Rolle in der Energietransformation einnehmen da er einerseits Fluktuation der Renewables (RES) in der Stromerzeugung ausgleichen kann andererseits die Dekarbonisierung der sogenannten „Hard to abate“ Sektoren ermöglicht. Da Deutschland als Vorreiter im Hochlauf (derzeit noch Anlauf) einer H2-Industrie gesehen wird, kann/wird ein Know-how-Austausch aus Sicht der E-Control für beide Seiten eine Win-win-Situation nach sich ziehen.
Unter Berücksichtigung der allseits bekannten Hürden für einen H2-Ramp-up wie:
- mangelnde Wettbewerbsfähigkeit von H2 im Vergleich zu den fossilen Brennstoffen,
- extrem ambitionierter Zeitachse im Hinblick auf den Einsatz von H2 (Klimaneutralität 2045 in Deutschland und 2040 in Österreich)
- erforderlicher Import (in Deutschland zwischen 50-70%) somit erhöhte Risiken
wurde auf das sogenannte H2-Startnetz in Deutschland eingegangen. Um auch anfänglich konkurrenzfähige Transportinfrastrukturtarife für die H2-Verbraucher anbieten zu können - somit nicht prohibitiv hohe Infrastrukturnutzungstarife einzuführen - wird ein sogenanntes Amortisationskonto eingeführt. D.h., dass erst im Laufe der Zeit die Einnahmen steigen werden, irgendwann den Break-even mit den jährlichen Kosten erreichen werden um dann bis 2055 die erforderlichen Gesamtkosten – bestehend aus den gesamten Kapitalkosten, welche aus den über die Zeit angefallenen Investitionen abgeleitet werden und den bis dorthin kumulierten OPEX – auszugleichen. Falls der H2-Hochlauf scheitern sollte, sollen die Netzbetreiber 24% der angefallenen und noch nicht abgedeckten Investitionen als „Selbstbehalt“ tragen, um die erheblichen Risiken unter den beteiligten Playern aufzuteilen. In welchem Umfang jenen Unternehmen in „Hard to abate“ -Sektoren, welche bis dorthin auf H2 umgestellt haben sollten, die Risikotragung im Falle eines Scheiterns der H2-Industrie, erleichtert werden könnte wurde (noch) nicht erläutert. Die für den Anlauf/Hochlauf notwendigen H2-Speicher und die damit zusammenhängende Umsetzungszeit (Anmerkung der Redaktion: > 5 Jahre) wurden zwar erwähnt, aber Lösungen wurde noch nicht aufgezeigt.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Farbe des H2 bis 2055 – ausgenommen grauer H2 – in Deutschland keine Rolle spielen soll. CCUS, also „blauer“ H2, soll einen erheblichen Part im H2-Hochlauf spielen. Daraus wird ersichtlich, dass eine Koordination zwischen der H2 und CCS-Infrastruktur unabdingbar ist. Die dafür notwendige gesetzliche Grundlage ist – ausgenommen dem Net Zero Industry Act – weder auf europäischer noch auf Mitgliedstaatenebene, vorhanden.
Da in Österreich die gesetzlichen Grundlagen weder für den H2-Hoch- Anlauf noch für die CCS Infrastruktur derzeit vorliegen, versucht die E-Control – im Rahmen ihrer derzeitigen Kompetenzen – die Vorbereitungen so gut und effizient wie nur möglich, in Zusammenarbeit mit den relevanten Playern, für die H2-Wirtschaft zu treffen. Vorstand Haber hat im Rahmen des Gesprächs auf den Start der Konsultation zu den Eckpunkten eines Wasserstoff-Ziel-Marktmodelles hingewiesen.
Wunsch der Redaktion ist es, dass E-Control diese informativen und wichtigen Energiegespräche in der gekannten Qualität fortführt.